Garantiebedingungen für GEWISS-Produkte mit LED-Technologie

GEWISS und PERFORMANCE iN LIGHTING arbeiten seit vielen Jahren daran, die Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit ihrer Beleuchtungsprodukte zu gewährleisten, um den Nutzen für ihre Kunden und Anwender zu maximieren und die Abfallmenge in der Umwelt zu reduzieren.

Aus diesem Grund haben GEWISS und PERFORMANCE iN LIGHTING beschlossen, die Qualitätsgarantie auf ihre Beleuchtungsprodukte mit LED-Technologie („Produkt(e)“) auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kaufdatum in Bezug auf die Qualität von Material, Technik, Montage und Funktionalität der Leuchte zu verlängern.

Diese erweiterte Garantie („Garantie“) gilt für Direktverkäufe zwischen jedem Unternehmen der GEWISS-Gruppe („Unternehmen“), einschließlich der PERFORMANCE iN LIGHTING-Unternehmen, und ihren Käufern („Käufer“).

Diese Garantie gilt abweichend von den Bestimmungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens und zusätzlich zu den Garantierechten, die gesetzlich zugunsten des Käufers vorgesehen sind oder vertraglich zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich festgelegt wurden.

 

1. Die Garantie tritt ab März 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Garantien.

 

2. Die Garantie gilt für alle Standardprodukte aus dem Katalog zum Zeitpunkt des Kaufs. Für Produktvariationen und kundenspezifische Produkte wird die jeweilige Garantieverlängerung von Zeit zu Zeit vom Unternehmen ausgestellt, wenn der Käufer eine entsprechende Anfrage stellt.

3. Die Garantie gilt für alle Produkte, die im Neuzustand, in der Originalverpackung und in Übereinstimmung mit den dem Produkt beiliegenden Normen, Vorschriften und Montageanweisungen sowie den geltenden Installationsnormen erworben wurden. Installations- und Wartungsarbeiten müssen von autorisiertem technischen Fachpersonal durchgeführt werden.

4. Sämtliche Produktfehler und Produktmängel müssen dem Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Auftreten schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer muss einreichen: (a) ein Dokument zum Nachweis des Kaufdatums (z. B. die Kaufrechnung), (b) die Daten auf dem Etikett des mangelhaften Produkts, einschließlich der Produktionscharge und (c) eine detaillierte Beschreibung des Mangels bzw. Fehlers. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung kann das Unternehmen den Käufer auffordern, das Produkt unverzüglich direkt an das Unternehmen oder an eine vom Unternehmen autorisierte Verkaufsstelle zurückzugeben. In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass der Zustand des Produkts (einschließlich der Lichtquelle) nach schriftlicher Mitteilung an das Unternehmen für den gesamten Zeitraum, den das Unternehmen zur Durchführung notwendiger Überprüfungen benötigt, unverändert bleibt. Das Unternehmen kann dem Käufer angemessene Kosten in Rechnung stellen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit einem angeblichen Mangel oder Defekten oder zurückgesandten Produkten, die sich als nicht defekt erwiesen haben, entstanden sind, einschließlich angemessener Transport-, Test- und Bearbeitungskosten.

5. Die Garantie gilt nur bei Bezahlung der Produkte gemäß dem Kauf-/Liefervertrag.

 

6. Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass die in den Datenblättern, Bedienungsanleitungen und Katalogen angegebenen Grenzwerte eingehalten werden, wie z. B. die Umgebungstemperatur und die Spannungsbedingungen, und in jedem Fall die maximal angegebenen Betriebsstunden. Darüber hinaus darf das Produkt unter Androhung des Verfalls der Garantie keiner mechanischen Beanspruchung (z. B. Stöße) ausgesetzt werden, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.

 

7. Die Garantie gilt, sofern hier nicht anders angegeben, nicht bei Produktmängeln bzw. Produktfehlern, die durch Folgendes verursacht wurden: (a) unsachgemäße Lagerung des Produkts; (b) unsachgemäße oder nicht nach höchsten Standards durchgeführte Installation oder Wartung des Produkts oder durch Personal, das nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt; (c) normale Abnutzung oder Verfall von Komponenten oder Teilen des Produkts; (d) unzulässige oder unsachgemäße Verwendung des Produkts; (e) das Fehlen eines angemessenen zusätzlichen Schutzes für das Produkt bei speziellen Anwendungen, in Umgebungen mit extremen Temperaturen oder Klima- oder Umweltbedingungen und in Bereichen mit hohen Konzentrationen von korrosiven oder aggressiven Substanzen; (f) zusätzliche Umgebungs- und Installationsbedingungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen oder in der technischen Dokumentation angegebenen Grenzwerte hinausgehen, wie z. B. Schutzarten (IP), Stöße (IK) , Vibrationen, mechanische Stöße (einschließlich des sog. Kolbeneffekts); (g) atmosphärische Ereignisse; (h) Vandalismus; (i) Ereignisse, die von der Installation ausgehen, wie Überspannung, Spannungseinbrüche/-stöße, elektromagnetische Felder, eingespeiste Ströme, magnetische Stoßfelder usw.; (l) Verwendung von Geräten, die die Grenzen der Normen überschreiten oder in der technischen Dokumentation angegeben sind, wie z. B.: Schutzgrade (IP), Stöße (IK), Vibrationen, mechanische Stöße (einschließlich des sog. „Kolbeneffekts“); (k) die Verwendung der Geräte im Falle eines Stromausfalls oder Fehlers. (l) die Verwendung ungeeigneter Schutzeinrichtungen (SPDs, MCBs, RCCBs); (m) unvorhergesehene oder unvorhersehbare Ereignisse (einschließlich Überspannungen, Blitzeinschläge); (n) höhere Gewalt; (o) Ereignisse, die in jedem Fall auf Umstände zurückzuführen sind, die die kausale Rückführung von Mängeln oder Fehlern auf das Verschulden des Unternehmens ausschließen.

 

8. Die Garantie gilt nicht, wenn der Käufer ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens Ersatz-, Reparatur-, Sonderwartungs- oder Änderungsarbeiten an dem Produkt vornimmt.

 

9. Elektronische Verbrauchskomponenten, die in den Produkten enthalten sind, wie z. B. Lichtquellen, Starter, Zünder, Treiber und Notstromaggregate, die die in der entsprechenden europäischen Richtlinie beschriebenen Garantienormen erfüllen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Für solche Komponenten sind die von den Herstellern der Komponenten angegebenen Lebenszyklen und Garantiebedingungen zu beachten.

 

10. Mögliche Farbabweichungen der LEDs und ihr normaler Lichtstromabfall im Laufe der Zeit sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen, da sie nicht dem Unternehmen, sondern dem Stand der Technik zum gegenwärtigen Zeitpunkt zuzuschreiben sind. Jeder Austausch von LED-Komponenten im Rahmen der Garantie könnte dazu führen, dass sich die Eigenschaften des Produkts angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts verändern. Der Klarheit halber wird im Katalog immer die von den Herstellern der LED-Komponenten angegebene Lebensdauer der Komponenten aufgeführt. Im Katalog oder auf der Website ist auch der durchschnittliche Leistungsabfall der LED über die Lebensdauer bei ordnungsgemäßer Nutzung angegeben. Selbst innerhalb der durch die heutige Technologie auferlegten Grenzen werden die vom Unternehmen verwendeten LEDs bei korrekter Verwendung im Allgemeinen von den Herstellern für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren garantiert. Angesichts der Geschwindigkeit, mit der die LED-Technologie fortschreitet, kann das Unternehmen derzeit nicht garantieren, dass die LED-Quellen im Laufe der Zeit ersetzt oder gewartet werden können.

 

11. Für spezielle Anwendungen und Umgebungen mit extremen Temperaturen oder in Bereichen mit hohen Konzentrationen korrosiver Substanzen, einschließlich salzhaltiger Atmosphären, bzw. bei Missachtung der in den geltenden europäischen Vorschriften oder den Produktdatenblättern vorgesehenen Grenzwerten, muss eine präventive Bewertung für die Verwendung der Produkte und für die Ausstellung einer speziellen Garantie (auch in Abweichung vom vorliegenden Dokument) ausdrücklich beim Unternehmen beantragt werden, indem Sie sich an den zuständigen Verkaufsleiter wenden.

 

12. Produkte für den Außenbereich werden durch innovative Herstellungs- und Lackierverfahren und mit hochwertigen Materialien hergestellt, die ein hohes Qualitätsniveau in Bezug auf Korrosions- und Abriebfestigkeit (außer in den im vorigen Punkt genannten Fällen) und Farbstabilität garantieren. Um seine Kunden zu schützen, garantiert das Unternehmen die ständige Überwachung des Produktionsprozesses in der gesamten Lieferkette sowie die kontinuierliche Aktualisierung aller damit verbundenen technischen Entwicklungen. Diese Produkte sind von der Garantie abgedeckt, vorausgesetzt, dass die potenziellen Mängel die strukturelle/mechanische Sicherheit oder damit verbundene Funktionen betreffen und auf Fehler zurückzuführen sind, die im Produktionsprozess des Artikels entstanden sind.

 

13. Falls das Produkt in den Geltungsbereich der Garantie fällt, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es dem Käufer den Kaufpreis des Produkts erstattet, das Produkt repariert, das Produkt durch ein neues Produkt ersetzt oder es durch ein gleichwertiges Produkt mit gleichwertiger Leistung ersetzt.

 

14. Wenn sich das Unternehmen für eine Reparatur des Produkts entscheidet, kann es neue oder wiederaufbereitete Komponenten verwenden. In diesem Fall muss es sicherstellen, dass die Ersatzkomponenten den ausgetauschten Komponenten in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Unabhängig davon, welche Lösung das Unternehmen wählt, führt keine dieser Lösungen zu einer Änderung oder Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeitsdauer der Garantie, die ab dem Kaufdatum des Produkts gilt.

 

15. Unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Grenzen und unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung von Vorschriften ergeben, sowie für direkte und/oder indirekte Schäden, die sich aus Fehlern oder Mängeln der Produkte, aus deren Fehlfunktion oder aus Reparaturen oder Ersatzleistungen ergeben, beispielsweise für Kosten für den Ersatz der Produkte (Arbeitskosten, Maschinenmiete usw.), entgangenen Gewinn, fehlende Einsparungen, Rufschädigung, Verlust des Firmenwerts, Sperrung der Anlagen, in denen die Produkte eingesetzt werden sollen. In keinem Fall wird die Haftung von Gewiss den Kaufwert des defekten Produkts übersteigen.

16. Diese Garantie kann auf Wunsch des Käufers in besonderen Situationen, in denen dies erforderlich ist, auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Bedingungen hierin zu streichen oder zu ändern, um den Leistungsabfall bestimmter Komponenten mit längerer Lebensdauer in einigen spezifischen Produkten/Serien zu berücksichtigen. Die Verlängerung kann nur in schriftlicher Form erfolgen, wenn beide Parteien zustimmen.

Produkt Garantiezeitraum
Straßenleuchten-Baureihen: Straßen, urbane Bereiche, Wege 5 Jahre
Scheinwerfer-Baureihe: Smart[Pro], Stadium[Pro] und Spatium[Pro] 5 Jahre
Baureihe Smart[4] 5 Jahre
Baureihe Smart[3]: Smart[3]e, Smart[3] und Smart[3]Plus 5 Jahre
Baureihe Esalite 5 Jahre
Baureihe ELIA 5 Jahre
Alle anderen LED-Produkte 2 Jahre
Systeme zur Beleuchtungssteuerung 2 Jahre

4) Produkte gelten nicht als defekt, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:

  • weniger als 20% defekter LEDs in jedem Produkt
  • eine Variation der Beleuchtungsstärke erreicht keinen Wert über 0,4%/1.000 Betriebsstunden
  • die Ausfallrate des Treibers übersteigt nicht den Wert von 0,2% je 1.000 Betriebsstunden bei einer durchschnittlichen Arbeitstemperatur von maximal 35°C, dieser Wert steigt um weitere 0,1% je 1.000 Betriebsstunden je 10°C der Durchschnittstemperatur bei mehr als 35°C; in jedem Fall sollte das Produkt niemals bei einer Temperatur arbeiten, die die maximal angegebene Umgebungstemperatur (ta) übersteigt
  • Produktkomponenten, die einem Verschleiß unterliegen (wie Batterien) und Teile, die einem natürlichen ästhetischen Verfall unterliegen, der weder die Funktionalität, noch die sichere Verwendung des Produkts beeinträchtigt.

 

5) Wenn für ein Produkt die vorliegende Garantie gilt, entscheidet Gewiss nach alleinigem Ermessen, ob dem Käufer der Kaufpreis des Produkts zurückerstattet, das Produkt repariert oder durch ein in Bezug auf Preis und Leistung vergleichbares Produkt ersetzt wird.

 

6) Entscheidet sich Gewiss zur Reparatur des Produkts, können neue oder aufbereitete Teile verwendet werden, wobei dafür garantiert wird, dass die Ersatzkomponenten den ersetzten Komponenten im Hinblick auf Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen. Unabhängig davon, welche Lösung von Gewiss gewählt wird, beinhaltet keine dieser Optionen die Änderung oder Verlängerung der Laufzeit der Originalgarantie, d. h., beginnend ab dem Kaufdatum des Produkts.

 

7) Um einen Gewährleistungsverlust zu vermeiden, muss der Käufer das Vorhandensein von Defekten Gewiss per E-Mail an gestioneresi@gewiss.com  innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung des Defekts melden und gleichzeitig Folgendes bereitstellen: (i) ein Dokument, das das Kaufdatum belegt (beispielsweise die Kaufrechnung), und (ii) die Daten, die auf dem Label des defekten Produkts angegeben sind, einschließlich der Produktcharge. Nach Erhalt der Mitteilung und den vorstehend angegebenen Dokumenten, kann Gewiss den Käufer bitten, das Produkt unverzüglich direkt an Gewiss oder an eine von Gewiss autorisierte Verkaufsstelle zurückzugeben.

 

8) In keinem Falle jedoch gilt die Garantie, wenn die Schadhaftigkeit des Produkts auf einem der folgenden Aspekte beruht:

  • Feuer, höhere Gewalt, Vandalismus, Vernachlässigung, fehlerhafte Installation oder eine Installation, die von nicht ausreichend qualifizierten Personen vorgenommen wurde, einer nicht zulässigen Verwendung oder einer anderen Verwendung als der, für die das Produkt vorgesehen ist
  • eine unsachgemäße Installation und/oder eine Installation, die nicht den Anforderungen des Standards IEC 60364, oder, falls vorhanden und strenger, nationalen Anschluss- und Installationsvorschriften und -standards entspricht; falsche Versorgungsspannung oder fehlerhafter Anschluss der Produkte, unter anderem beispielsweise: unzureichender Schutz gegen Überstrom, unsachgemäße Verwendung von Leitern (Art und Querschnittsfläche), unzureichender Schutz gegen Einschaltströme, unzureichender Schutz gegen spontane Überspannung, unzureichender Schutz gegen zeitweise Überspannung, unzureichender Schutz gegen Stromschläge; die Verwendung ungeeigneter Befestigungselemente oder Befestigungshalterungen/-oberflächen
  • soweit nicht auf den Produkten, in den Anleitungen, auf der Verpackung oder im Katalog von Gewiss anderweitig angegeben, Installationen, die sich nicht an folgende Beschränkungen halten (es wird davon ausgegangen, dass jeder zusätzliche Schutz des Produkts vom Käufer auf eigene Kosten umzusetzen ist): (1) maximale Temperatur in Außenbereichen, wie für das Produkt angegeben; (2) minimale Temperatur in Außenbereichen, wie für das Produkt angegeben; (3) schnelle Änderungen der Temperatur mit maximal 5 K pro Stunde; (4) Feuchtigkeit gemäß ICE 60598; (5) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts gegen Eis, Frost, Hagel und Kondensation; (6) Druck, der den Atmosphärendruck nicht übersteigt; (7) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts gegen eine Kolbenwirkung (z. B. Bewegungen von Zügen oder ähnlichen Fahrzeugen); (8) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts gegen eine Aussetzung gegenüber einer thermischen Bestrahlung durch externe Quellen; (9) Höhen über ≤2,000 m; (10) eine Anwendung im Innen-/Außenbereich, wie auf dem Produkt angegeben; (11) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts gegen Wind, mit Ausnahme der Produkte, die den Standards IEC 60598-2-3 und IEC 60598-2-5 entsprechen, und in jedem Falle innerhalb der von diesen Standards festgelegten Einschränkungen; (12) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts gegen direkte freie Luftbewegungen von Ventilatoren; (13) das Vorhandensein von Staub und Sand, das die Beschränkungen nicht übersteigt, die von der ersten Ziffer der für das Produkt geltenden IP-Schutzart festgelegt werden; (14) das Vorhandensein von Wasser, das die Beschränkungen nicht übersteigt, die von der zweiten Ziffer der für das Produkt geltenden IP-Schutzart festgelegt werden; (15) das Vorhandensein von Salznebel, nur im Falle von Produkten, die für eine Anwendung im Außenbereich vorgesehen sind und innerhalb der Beschränkungen, die von Klausel 11 der vorliegenden Garantie festgelegt sind; (16) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts im Falle eines möglichen Kontakts mit Öl oder anderen flüssigen Chemikalien, soweit nicht anders auf dem Produkt angegeben; (17) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts im Falle eines Kontakts mit Dampf, der gasförmige Chemikalien enthält, soweit nichts anderes auf dem Produkt angegeben; (18) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts im Falle einer Aussetzung gegenüber Chlorid-haltigem Wasser und Dampf (z. B. Swimmingpools); (19) allgemeine, mechanische Stöße, die die Beschränkungen nicht übersteigen, die vom Grad der für das Produkt geltenden IK-Schutzart festgelegt wird; (20) mechanische Stöße durch Bälle, wenn das Produkt Standard DIN 18032-3 entspricht; (21) Festinstallationen und -anwendungen, wenn das Vibrationsniveau vernachlässigbar ist; (22) im Falle von Beschleunigungen nur Festinstallationen; (23) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts im Falle von Flora, Schimmelpilzen und Fauna, die das Produkt schädigen können; (24) angemessener zusätzlicher Schutz des Produkts gegen direkte Sonneneinstrahlung; (25) elektrostatische Entladungen gemäß IEC 61547; (26) hochfrequente elektromagnetische Felder gemäß IEC 61547; (27) Netzfrequenz-Magnetfelder gemäß IEC 61547; (28) schnelle Transienten gemäß IEC 61547; (29) eingespeiste Ströme (Hochfrequenz-Gleichtakt) gemäß IEC 61547; (30) Überspannungen gemäß IEC 61547; (31) Spannungseinbrüche und kurze Unterbrechungen gemäß IEC 61547; (32) Lagerbedingungen zwischen der maximalen und der minimalen Arbeitstemperatur, die für das Produkt angegeben wird; (33) Transportbedingungen, wie für das Produkt angegeben
  • ungeeignete oder unsachgemäße Wartung, falls von Gewiss zugelassen oder vorgeschrieben, oder eine Wartung, die von nicht angemessen qualifizierten Personen vorgenommen wird
  • Produktkomponenten, die einem Verschleiß unterliegen (wie Batterien) und Teile, die einem natürlichen ästhetischen Verfall unterliegen, der weder die Funktionalität noch die sichere Verwendung des Produkts beeinträchtigt
  • Produktänderungen oder Reparaturen, die vom Käufer oder einem Beauftragten ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Gewiss vorgenommen werden

Mit Bezug auf die vorstehend genannten Situationen muss der Käufer auf Verlangen von Gewiss einen angemessenen und umfassenden Nachweis für die sachgemäße Verwendung, die sachgemäße Installation und die sachgemäße Wartung des Produkts vorlegen, beispielsweise in Bezug auf den Umgebungs- und Installationskontext.

 

9) Die Garantie deckt nicht die Kosten ab, die für die Beseitigung von Mängeln anfallen, u. a. Kosten für Demontage und Montage, Transport- oder Versandkosten des defekten oder reparierten Produkts oder Mietkosten für Hebevorrichtungen.

 

10) Mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs und unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Gewiss in keinem Fall für Schäden, die sich aus einer Vertragsverletzung ergeben, oder für direkte oder indirekte Schäden, die durch Fehler oder Defekte der Produkte oder durch deren Fehlfunktion, z. B. durch Reparaturen oder Ersatz, verursacht werden, wie z. B. entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Rufschädigung, Verlust des Firmenwerts oder Blockierung von Anlagen, in denen die Produkte eingesetzt werden sollen. In keinem Fall übersteigt die Haftbarkeit von Gewiss den Kaufpreis des defekten Produkts.

 

11) Die Garantie gilt, wenn die Produkte gemäß Standard ISO 9223 in den Anwendungsklassen C1–C5 verwendet werden. In anderen Fällen bitten Sie die Gewiss-Vertriebsorganisation um eine individuelle Lösung. Im Falle von Produkten, die weniger als 5 km vom Meer entfernt installiert werden, deckt die Garantie die Korrosion der Produkte nur dann ab, wenn der Kunde Produkte mit Marine Salt Painting erwirbt, die dem Kunden als Option angeboten werden.

 

12) Gewiss behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit zu ändern, indem die neuen Bedingungen auf der Website www.gewiss.com und in den Katalogen des Unternehmens veröffentlicht werden.

 

13) Diese Garantie gilt seit 1. September 2021